Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 6 Sa 2098/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Bestehende Arbeitsunfähigkeit - Hinzutreten einer Vorerkrankung - keine Fortsetzungserkrankung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 3 Abs 1 EntgFG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitsunfähigkeit bei chronischer Erkrankung; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Anspruchsausschluss aufgrund Fortsetzungserkrankung
- arbeitsrechtsiegen.de
Vorerkrankung keine Fortsetzungserkrankung bei bestehender Arbeitsunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EFZG § 3 Abs. 1 S. 1
Arbeitsunfähigkeit bei chronischer Erkrankung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorerkrankung ist nicht als Fortsetzungserkrankung beim Entgeltfortzahlungszeitraum zu berücksichtigen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.10.2014 - 8 Ca 11633/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 6 Sa 2098/14
- BAG, 19.08.2015 - 10 AZN 599/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04
Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 6 Sa 2098/14
Die wiederholte Arbeitsunfähigkeit muss auf demselben, nicht behobenen Grundleiden, beruhen (BAG vom 13.07.2005 - 5 AZR 389/04, AP Nr. 25 zu § 3 EZFG).Den Arbeitgeber treffen die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung (BAG vom 13.07.2005 a. a. O.; Hessisches LAG vom 24.10.2012 - 2 Sa 70/10, juris m. w. N.).
Tritt eine Krankheit, die sich später als Fortsetzungserkrankung herausstellt, zu einer bereits bestehenden, zur Arbeitsunfähigkeit führenden Krankheit hinzu und dauert sie über deren Ende hinaus an, ist sie für die Zeit, in der sie die alleinige Ursache der Arbeitsunfähigkeit war, als Teil der späteren Fortsetzungserkrankung zu werten (BAG vom 13.07.2005, a. a. O.).
- BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90
Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 6 Sa 2098/14
Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeitnehmer dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG vom 07.08.1991 - 5 AZR 410/90, NZA 1992, 69). - BAG, 19.06.1991 - 5 AZR 304/90
Krankheit und Wiederholungskrankheit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 6 Sa 2098/14
Eine Vorerkrankung kann jedoch dann nicht als Teil einer Fortsetzungserkrankung angesehen werden, wenn sie lediglich zu einer bereits bestehenden, ihrerseits zur Arbeitsunfähigkeit führenden Krankheit hinzugetreten ist, ohne einen eigenen Anspruch auf Lohnfortzahlung auszulösen (BAG vom 19.06.1991 - 5 AZR 304/90 zu dem insoweit identischen § 1 LFZG a.F., NZA 1991, 894). - LAG Hessen, 24.10.2012 - 2 Sa 70/10
Entgeltfortzahlung - andere Erkrankung bei Arbeitsantritt - kein einheitlicher …